Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17637
LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08 (https://dejure.org/2009,17637)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2009 - L 18 AL 337/08 (https://dejure.org/2009,17637)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - L 18 AL 337/08 (https://dejure.org/2009,17637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer in Gestalt eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt für einen Matrosen; Versicherungspflichtige Beschäftigung i.S.d. § 421j Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) im Falle einer Beschäftigung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08
    Zur Begründung ist ausgeführt: Die Klage sei begründet, der Kläger habe Anspruch auf EGS-Leistungen nach § 421j SGB III. Entgegen der Auffassung der Beklagten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Januar 2007 - C-208/05 = SozR 4 - 6035 Art. 39 Nr. 2) und des Bundessozialgerichts - BSG - (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris) komme auch für die Aufnahme einer Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Gewährung von EGS-Leistungen in Betracht.

    Es ist mit dem Recht der Wanderarbeitnehmer auf Freizügigkeit unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer in dem Mitgliedstaat, dem er angehört, weniger günstig behandelt wird, als wenn er nicht von den Erleichterungen Gebrauch gemacht hätte, die der EGV ihm in Bezug auf die Freizügigkeit gewährt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - C-208/05 mwN).

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08
    Zur Begründung ist ausgeführt: Die Klage sei begründet, der Kläger habe Anspruch auf EGS-Leistungen nach § 421j SGB III. Entgegen der Auffassung der Beklagten und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Januar 2007 - C-208/05 = SozR 4 - 6035 Art. 39 Nr. 2) und des Bundessozialgerichts - BSG - (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris) komme auch für die Aufnahme einer Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Gewährung von EGS-Leistungen in Betracht.

    Ungeachtet der vorliegend nicht zu entscheidenden Frage, ob § 3 Nr. 1 SGB IV auch uneingeschränkt auf das Leistungsrecht des SGB III übertragbar ist (vgl. hierzu kritisch BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R - veröffentlicht in juris), ist zwar die von dem Kläger seit 12. Juni 2007 ausgeübte Beschäftigung eines Rhein- bzw. Binnenschiffers nicht als eine Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB III anzusehen, jedoch im Lichte gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften als versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne von § 421j Abs. 1 Satz 1 SGB III.

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08
    Das Rechtsmittel war mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils zwecks Richtigstellung unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Klageantrages neu zu fassen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04 R = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08
    16 Der Kläger hatte das 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Aufnahme seiner Beschäftigung in Luxemburg am 12. Juni 2007 als dem maßgebenden leistungsbegründenden Ereignis (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 mwN) bereits vollendet.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 36/02 R

    Untätigkeitsklage - Zuständigkeit - Leistungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08
    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, bei Beschäftigten in den genannten Betrieben, die keinen festen Beschäftigungsort und im Gegensatz etwa zu Grenzgängern unter Umständen keine Bindung zu dem Mitgliedstaat haben, in dem ihr Beschäftigungsunternehmen seinen Sitz hat, nicht den Sitz des Unternehmens als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit zu nehmen, sondern den Wohnort des Beschäftigten (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 36/02 R = SozR 4-1500 § 88 Nr. 1).
  • SG Berlin, 09.07.2010 - S 70 AL 3145/09

    Arbeitsförderungsrecht - Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - maßgeblicher

    Im Ergebnis ist daher für die Berechnung der Restanspruchsdauer des Arbeitslosengeld auf den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme abzustellen (ebenso, aber ohne Begründung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.06.2009, L 18 AL 337/08; Brandts in: Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 421j Rn. 11; Winkler in: Gagel, SGB III, 37. EL 2010, § 421j Rn. 11).

    Denn eine förderungsfähige Beschäftigung i. S. d. § 421j SGB III kann nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung sein (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.06.2009, L 18 AL 337/08; SG Detmold, Gerichtsbescheid v. 24.09.2007, S 4 AL 40/07; Brandts in: Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 421j Rn. 8; Winkler in: Gagel, SGB III, 37. EL 2010, § 421j Rn. 10).

  • BSG, 10.09.2010 - B 7 AL 73/10 B
    Im Kern seines Vortrags greift der Kläger lediglich die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des LSG an, indem er dessen Schlussfolgerungen nicht für logisch hält und selbst - angelehnt an eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 30.6.2009 (L 18 AL 337/08) - zu einem abweichenden Ergebnis gelangt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht